Was bedeutet das neue Lieferkettengesetz ab 2023 für mein Unternehmen?
Ab 01.01.2023 gilt für deutsche Unternehmen ein neues Lieferkettengesetz.
Unsere Welt wird immer globaler: Kleidung und viele andere Produkte kommen aus Asien, Kakao und Obst aus Afrika, Kaffee aus Südamerika. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Rechte der Menschen zu schützen, die Waren für Deutschland produzieren.
Dabei geht es um unternehmerische Sorgfaltspflichten, die Kinderarbeit, Ausbeutung, Diskriminierung und fehlende Arbeitsrechte sowie auch die Umweltzerstörung durch illegale Abholzung, Pestizid-Ausstoß, Wasser- und Luftverschmutzung verhindern sollen.
Die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten beinhaltet, menschenrechtliche Risiken zu analysieren, Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemöglichkeiten einzurichten und über die eigenen Aktivitäten zu berichten.
Das Lieferkettengesetz gilt zunächst für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern. Diese Größenordnung trifft wohl auf die meisten Kunden von VAI Trade nicht zu, dennoch können auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als Zulieferer für größere Abnehmer ihrer Produkte und Dienstleistungen in die Thematik involviert sein.
Das wirft insbesondere bei kleineren Unternehmen noch viele Fragen rund um die Nachverfolgung der internationalen Lieferketten auf.
Auf Bundesebene wurden deshalb Initiativen gestartet und kostenlose Tools geschaffen, die speziell kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung des neuen Gesetzes unterstützen sollen.
Hervorzuheben ist hierbei der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte, der u.a. betreffenden Unternehmen 2 kostenlose Tools für die Integrierung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse zur Verfügung stellt:
- KMU Kompass: Mit Hilfe dieses kostenfreien Online-Tools können die Unternehmen Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und managen.
- CSR Risiko-Check Dieses Tool unterstützt bei der Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette.
Das neue Gesetz geht vielen Kritikern nicht weit genug - es ist begrenzt auf die großen Unternehmen, auch die Umweltschutz-Problematik wird nur sehr begrenzt erfasst.
Außerdem gibt es auch keine Anspruchsgrundlage für Betroffene, um einfach Schadenersatz für erlittene Schäden vor deutschen Gerichten einklagen zu können.
Trotz vieler Kritikpunkte ist das neue Lieferkettengesetz ein guter Anfang und ein Schritt in die richtige Richtung, da es weg von rein freiwilliger unternehmerischer sozialer Verantwortung hin zu verbindlichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten der Unternehmen führt.
Helfen Sie mit, unsere Welt etwas besser zu machen, indem Sie Ihr Unternehmen für soziale und umweltbewusste Themen sensibilisieren, auch wenn Ihr Unternehmen vielleicht noch nicht direkt von diesem Gesetz betroffen ist.